AGB

VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die als Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen definiert sind. Sollte nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sein, gelten diese Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen Verträge.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden wird als verbindliches Vertragsangebot verstanden, auf das wir das Recht haben, dieses innerhalb von zwei Wochen nach seinem Eingang anzunehmen. Ein Liefervertrag kommt zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellen oder spätestens durch die Auslieferung der Ware. Eine Übermittlung der Auftragsbestätigung per Datenfernübertragung ist ausreichend, um die Schriftform zu wahren. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an unseren Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Sollten diese Unterlagen als „vertraulich“ markiert sein, benötigt ihre Weitergabe an Dritte unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Technische Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien dienen lediglich der Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Muster oder Proben verdeutlichen lediglich die Art der Produkte und stellen keine Garantie für die Beschaffenheit der zu liefernden Waren dar.

3. Zugang von Willenserklärungen

Der Zugang von Willenserklärungen gilt als nachgewiesen, wenn wir durch eine Telefonrechnung oder einen Sendebericht belegen können, dass die Erklärung per Telefax oder E-Mail erfolgreich versendet wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise sind bindend. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz sowie Versand- und Transportkosten. Nach Vertragsabschluss können Preisänderungen vorgenommen werden, falls sich die Kosten für Rohstoffe, Transport oder Energie signifikant ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Kaufpreis während des Verzuges zum gesetzlichen Verzugszins verzinst. Weitere Schadensansprüche wegen Zahlungsverzugs behalten wir uns vor. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Produktanpassungen

Bis zur Lieferung behalten wir uns das Recht vor, Konstruktions-, Form- oder technische Verbesserungen an den Produkten vorzunehmen, um den neuesten technischen Standards zu entsprechen.

6. Liefer- und Leistungszeiten

Die vereinbarten Lieferzeiten sind annähernd und nur verbindlich, wenn ein Fixgeschäft ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Überschreiten wir die Lieferzeit aus Gründen, die wir zu vertreten haben, kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, außerhalb unseres Einflusses liegenden Ereignissen dürfen wir die Lieferzeit angemessen verlängern. Bei einer Verzögerung von mehr als einem Monat sind beide Parteien berechtigt, ohne Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung unserem Transportunternehmer übergeben wurde oder zur Abholung bereit steht. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Ort versendet. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Transportkosten.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9. Mängelrechte

Lieferungen gelten als frei von Sachmängeln, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung und versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Bei berechtigten Mängelrügen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft.

Roland Wolf GmbH Bauwerksabdichtung